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Aktuelles

 

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Hinweise zu aktuellen Gerichtsentscheidungen und Informationen zu aktuellen Themen

 

 

ERBRECHT

Zwei neuere Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte beschäftigen sich mit Problemen der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht, welche unabhängig von der Erbenstellung besteht. Diese erlangt für Angehörige insbesondere dann Bedeutung, wenn der Nachlass überschuldet ist oder zur Deckung der Bestattungskosten nicht ausreicht. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat in seiner Entscheidung vom 26.05.2014 - Az: 2 O 31/13 - festgestellt, dass gestörte familiäre Verhältnisse nur im Ausnahmefall dazu führen können, dass der Pflichtige nicht zur Erstattung aufgewandter Bestattungskosten herangezogen werden kann. Solche Ausnahmefälle könnten vorliegen, wenn der Verstorbene gegen den Bestattungspflichtigen sehr schwere Straftaten begangen hat. In einer weiteren Entscheidung hat das OVG Berlin-Brandenburg - Az: 12 N 53.12 - festgestellt, dass zu den bestattungspflichtigen Geschwistern auch die Halbgeschwister gehören.

 

Zwei weitere Entscheidungen befassen sich mit der Wirksamkeit von Testamenten. Das OLG Köln hält die testamentarische Anordnung "wer mir in den letzten Stunden beisteht, dem übergebe ich alles" für nicht hinreichend bestimmt, mit der Folge, dass somit keine wirksame Bestimmung eines Erben durch den Erblasser erfolgt ist (Az: 2 Wx 188/14). Das OLG Hamm hatte sich in seiner Entscheidung vom 22.07.2014 - Az: I - 15 W 98/14 - mit der Frage auseinander zu setzen, ob die Bestimmung in einem Testament "nach dem Ableben soll die Erbschaft gemäß dem Berliner Testament erfolgen einschließlich der Wiederverheiratungsklausel" dahin ausgelegt werden kann, dass der Erblasser seine Ehefrau damit als Alleinerbin eingesetzt hat. Der 15. Zivilsenat kam hierbei zu der Auffassung, dass der Wille des Erblassers, seine Ehefrau als Alleinerbin einzusetzen, in dem Testament nicht andeutungsweise zum Ausdruck gekommen sei und gab dem Erbscheinsantrag der Ehefrau nicht statt. In einem weiteren Fall hatte sich das OLG Rostock mit der Frage zu beschäftigen, ob ein nicht unterzeichnetes Schriftstück, welches sich in einem Briefumschlag befindet, auf dem die Unterschrift angebracht ist, als formgültiges Testament anzusehen ist oder nicht. Die Anforderungen an die Wirksamkeit einer formgültigen letztwilligen Verfügung sind in § 2247 BGB geregelt. Die Unterschrift ist hierbei in der Regel am Schluss der Testamentsurkunde zu leisten, um den Urkundentext räumlich abzuschließen. In seiner Entscheidung vom 25.09.2013 kam das Gericht zu der Auffassung, dass im konkreten Fall die auf dem Briefumschlag angebrachte Unterschrift ausnahmsweise der Abschlussfunktion genügt und dass inliegende Schriftstück somit als wirksam errichtetes Testament anzusehen ist (OLG Rostock 3 W 30/13).

 

Alle drei Entscheidungen zeigen, dass auch bei der Abfassung eigenhändiger Testamente eine gewisse Sorgfalt geboten ist, um die Wirksamkeit der testamentarischen Anordnungen nicht zu beeinträchtigen.

 

ARBEITSRECHT

Neues Gesetz beschlossen

„Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ passierte am 27.03.2015 auch den Bundesrat und gilt ab 2016.

Dies bedeutet u.a.:

börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen müssen für alle 

 

Aufsichtsratsposten, die ab 2016 zu besetzen sind, eine Quote von 30 % einhalten.
Bei Nichterreichen bleiben die für das unterpräsentierte Geschlecht vorgesehenen 
Stühle leer;

auch für den öffentlichen Dienst des Bundes wird es entsprechende Regelungen geben. 

 

Neue Entscheidungen im Arbeitsrecht

Aktuelle Entscheidung des EuGH – was gilt als Bestandteil des Mindestlohnes - EuGH v. 12.02.2015

Tagegeld/Wegezeitentschädigung: beide Zahlungen sind Bestandteil des Mindestlohnes, weil sie nicht der Kostenerstattung sondern als „Entsendungszulage“ gelten;

Unterbringungskosten: diese sind nicht Bestandteil des Mindestlohnes;

Essensgutscheine: sind nicht Bestandteil des Mindestlohnes, sondern Kostenerstattung;

Urlaubsvergütung: diese entspricht dem Mindestlohn, weil jeder Arbeitnehmer das recht auf bezahlten Urlaub habe und die Urlaubsvergütung untrennbar mit der Vergütung verbunden ist.

 

Zum Urlaubsrecht – Rechtsprechungsänderung !! des BAG 16.12.2014 – 9 AZR 295/13

 

Ein Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.

BAG stellt zu § 1 Kündigungsschutzgesetz die Gewichtung von Unterhaltspflichten im Rahmen der Sozialauswahl klar!
BAG 29.01.2015 – 2 AZR 164/14

Im Rahmen der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen ist eine um drei Jahre längere Betriebszugehörigkeit nicht geeignet, drei Unterhaltspflichten aufzuwiegen, wenn der Unterhaltsverpflichtete seinerseits eine Betriebszugehörigkeit von immerhin sechs Jahren aufzuweisen hat.

Vorsicht bei Aufnahme einer Tätigkeit in einem Konkurrenzbetrieb – ist auch nach Ausspruch einer Kündigung ein erneuter Kündigungsgrund!
BAG 23.10.2014 – 2 AZR 644/13

Klar ist jedem Arbeitnehmer das Verbot der Aufnahme einer Tätigkeit bei einem Konkurrenzbetrieb während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses.

Unter bestimmten Voraussetzungen riskiert der Arbeitnehmer aber auch eine erneute fristlose Kündigung, wenn er während eines Kündigungsschutzprozesses gegen eine frühere Kündigung eine Tätigkeit bei einem Konkurrenten aufnimmt. Dies sieht das BAG in dem Falle als gegeben an, wenn dem Arbeitgeber durch diese Tätigkeit ein unmittelbarer Schaden entsteht.

Keine Anrechnung von Sonderzahlungen auf Mindestlohn !
Das ArbG Berlin hat entschieden, dass ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine Jahressonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € angerechnet werden dürfen (Urteil vom 4.3.2015, Az. 54 Ca 14420/14).

Änderungskündigung zur Stundenanpassung wegen Mindestlohn unzulässig

Das ArbG Berlin hatte auch über folgenden Fall zu urteilen; Ein Arbeitnehmer verlangte eine Aufstockung seines Stundenlohns von 5,19 € auf den Mindestlohn von 8,50 E. Darauf bot der Arbeitgeber an, die monatliche Stundenzahl von 56 auf 32 zu reduzieren, um so den Stundenlohn auf 10,15 € zu erhöhen. Die vom Arbeitgeber daraufhin ausgesprochene Änderungskündigung hielt das ArbG für unwirksam (Urteil vom 17.4.2015, Az. 28 Ca 2405115).

 

VERKEHRSRECHT

Thema Dauerparken

Das kennen sicher viele Autofahrer: Man stellt seinen Pkw auf einem regulären Parkplatz ab und fährt erst einmal zwei Wochen in den Urlaub. Aber Vorsicht: Auch ein Dauerparkplatz steht unter Umständen nur eingeschränkt zur Verfügung, etwa wenn er aufgrund einer öffentlichen Veranstaltung gesperrt wird.
Über eine solche Einschränkung muss sich der Parker vorab informieren. Tut er das nicht, muss er mögliche Abschleppkosten tragen. Darauf weist die ArbeitsgemeinschaftVerkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße hin (Az.: 5 K 44/14.NW).

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein maroder Gebrauchtwagen zurück gegeben werden darf. Die Klägerin im konkreten Fall bekommt ihr Geld vom Händler zurück. Bereits die Vorinstanzen hatten so entschieden, aber der Verkäufer hatte Revision eingelegt (Az.: VIII ZR 80/14).
Die Klägerin hatte im Jahr 2012 während eines Urlaubs in Lindau am Bodensee von dem beklagten Gebrauchtwagenhändler einen 13 Jahre alten Opel Zafira für 5000 Euro gekauft. Sie übernahm das Fahrzeug vom Verkäufer mit neu bestandenem TÜV-Test und frisch am Tag des Kaufes geklebter Plakette. Der Wagen hatte 144.00 Kilometer auf dem Tacho.

Falschparker riskieren Führerschein!

Immer wieder wird es richtig teuer, wenn Autofahrer es mit dem Falschparken übertreiben. Autofahrern droht der Führerscheinverlust, wenn sie durch ihr Verhalten nahelegen, dass sie sich "vorsätzlich und dauerhaft über die Verkehrsordnung" stellen - zum Beispiel durch sehr häufige Parkverstöße.
Vermeintlich geringfügige Verkehrsverstöße rechtfertigen Zweifel an der Fahreignung, wenn sie regelmäßig begangen werden, wie aus einem neuen Urteil des Verwaltungsgerichts Baden-Württemberg hervor geht.
Damit wiesen die Richter die Beschwerde eines notorischen Falschparkers zurück, dem wegen 161 Parkverstößen in sechs Jahren die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

MPU auch für Fußgänger !!

Nicht nur Autofahrer und Zweiradfahrer müssen bei gravierendem Fehlverhalten im Straßenverkehr zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) - sondern sogar auch Fußgänger. Das hat nun das Verwaltungsgericht München in einem Urteil bekräftigt (Az.: M 6b S 14.3454).
Die Aufforderung zur MPU erging im verhandelten Fall an einen Fußgänger, der einen Autofahrer geschlagen hatte. Zuvor war er seiner Meinung nach von dem Wagen des Mannes geschnitten worden. Als der Fahrer ausstieg, schlug ihm der Fußgänger ohne Vorwarnung zweimal mit der Faust ins Gesicht.
Das zuständige Amtsgericht verurteilte den Schläger daraufhin zu einer Geldstrafe wegen Körperverletzung. Gleichzeitig forderte die Fahrerlaubnisbehörde die Vorlage eines MPU-Gutachtens zur Fahreignung.

 

MIETRECHT

Raucher weiter geschützt ?!

Der Fall des Rauchers, dem der Wohnungsmietvertrag durch seinen Vermieter außerordentlich gekündigt wurde, weil sich andere Mietparteien über den Gestank von Zigarettenrauch im Treppenhaus beim Vermieter beschwerten, wurde in allen Medien, insbesondere Presse, Rundfunk und Fernsehen breit kommentiert. Dies besonders deshalb, weil der Bundesgerichtshof das die Wirksamkeit der Kündigung bestätigende Berufungsurteil des Landgerichts Düsseldorf (bereits das erstinstanzliche betraute Amtsgericht hatte dem Vermieter recht gegeben) aufgehoben hat. Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs stieß damit bei Rauchern auf breite Zustimmung; vor allem unter dem Aspekt, dass die Wohnung als grundgesetzlich geschützter Ort der Privatsphäre von äußerlicher Einflussnahme freigehalten werden müsse. Mit anderen Worten, jeder soll in seiner Wohnung rauchen können, wie es ihm passt. Dies gehöre zum allgemeinen Mietgebrauch.

 

Diese Freude greift jedoch zu kurz, denn der Bundesgerichtshof gibt in der fraglichen Entscheidung dem rauchenden Mieter keinesfalls einen Freibrief. Nach dem Urteil des VIII. (für Wohnraummietsachen zuständigen) Zivilsenats gilt nämlich folgender Grundsatz:

 

"Raucht der Mieter in seiner Wohnung, so kann er aufgrund des mietvertraglichen Gebots der Rücksichtnahme (§ 241 II BGB) gehalten sein, einfache und zumutbare Maßnahmen, wie etwa die Lüftung über die Fenster zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der Mitmieter zu ergreifen. Verletzt er seine Rücksichtnahmepflicht und verursacht er dadurch Geruchsbelästigungen der Mitbewohner, so kann dies eine Störung des Hausfriedens darstellen, insbesondere wenn die Intensität der Beeinträchtigungen ein unerträgliches und/oder gesundheitsgefährdendes Ausmaß erreicht. Dies ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden." (BGH-Urteil vom 18.02.2015, Az: VIII ZR 186/14)

 

Grund für die die Vorinstanz aufhebende Entscheidung des BGH war nämlich keinesfalls der uneingeschränkte Schutz des rauchenden Mieters, sondern vielmehr der Umstand, dass der Vermieter, bezogen auf die durch den rauchenden Mieter angeblich belästigten Mitmieter seiner Darlegungs- und Beweislast - nach Ansicht des BGH - nicht ausreichend nachgekommen ist.

 

Als Fazit bleibt daher festzuhalten, dass der rauchende Mieter in jedem Fall gut beraten ist, wenn er seine Wohnung in regelmäßigen Abständen gründlich lüftet, um so eine "Entlüftung" über das Treppenhaus und die damit verbundene Geruchsbelästigung von Mitmietern im Hinblick auf den Zigarettenrauch zu vermeiden bzw. zu minimieren.

( Rechtsstand dieser News-Mitteilungen ist der 01.05.2015 )